Rechtsprechung
AG Dorsten, 05.08.2013 - 3 C 115/13 |
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)
HUK-Coburg zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht und vorgerichtlicher Anwaltskosten verurteilt
Besprechungen u.ä.
- captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)
HUK-Coburg zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht und vorgerichtlicher Anwaltskosten verurteilt
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- LG Nürnberg-Fürth, 29.02.2012 - 8 S 2791/11
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Sachverständigenkosten bei fehlender …
Auszug aus AG Dorsten, 05.08.2013 - 3 C 115/13
Nach Ansicht der Rechtsprechung und Literatur liefert das arithmetische Mittel des sog. HB III Korridors der BVSK-Honorarbefragung 2008/2009 bzw. des entsprechenden HB V Korridors der BVSK-Honorarbefragung 2010/2011 einen praktikablen Schätzungsansatz, da 50-60% der Befragten und somit die Mehrheit, ihr Honorar innerhalb dieses Korridors berechnen (vgl. LG Nürnberg-Fürth, Schlussurteil vom 29.02.2012, Az.: 8 S 2791/11; NJW 2013, 1197, 1200). - BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06
Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus AG Dorsten, 05.08.2013 - 3 C 115/13
Ebenso können diese Kosten zu dem nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB erforderlichen Herstellungsaufwand gehören, wenn eine vorherige Begutachtung zur tatsächlichen Durchführung der Wiederherstellung erforderlich und zweckmäßig ist (vgl. BGH NJW 2007, 1450). - BGH, 13.12.2011 - VI ZR 274/10
Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit von Rechtsanwaltskosten für die …
Auszug aus AG Dorsten, 05.08.2013 - 3 C 115/13
Ein nach § 249 Abs. 1 BGB erstattungsfähiger Vermögensnachteil kann durch die Einholung des Sachverständigengutachtens nur in der Höhe entstanden sein, auf die sich das dem Sachverständigen geschuldete Honorar beläuft (vgl. BGH, Urteil vom 13.12.2011, Az.: VI ZR 274/10). - LG Saarbrücken, 11.12.2009 - 10 S 26/08
Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen Gesundheitsbeeinträchtigung
Auszug aus AG Dorsten, 05.08.2013 - 3 C 115/13
Die Geschädigte ist zum einen nicht verpflichtet Vergleichsangebote einzuholen, da er sich nicht auf eine erkennbar überhöhte Vergütung eingelassen hat (vgl. LG Hagen Urteil vom 02.04.2008, Az.: 10 S 26/08) und zum anderen wurde nach Auffassung des Gerichtes ein übliches und angemessenes Honorar vereinbart und auch in Rechnung gestellt (vgl. oben).